Nach oben scrollen
© 2019, adribo     |     Modernes Konfliktmanagement.     |     urid

Mediation

01.

Mediation ist ein strukturiertes, freiwilliges und konstruktives Verfahren zur nachhaltigen Konfliktlösung. Mediation wird bei nahezu allen Konflikten im privaten, unternehmerischen, innerbetrieblichen und administrativen Bereich eingesetzt. Ob Konflikte am Arbeitsplatz, zwischen Unternehmen, zwischen Vermieter und Mieter oder familiären Streitigkeiten anlässlich von Trennung und Scheidung, bei Erbauseinandersetzungen und Generationen- und Nachfolgeregelungen oder Streitigkeiten im Bau- und Planungsrecht – außergerichtliche Konfliktlösungen haben beachtliche Vorteile: die Beteiligten bestimmen eigenverantwortlich Zeit, Ort und Themen und entwickeln auch selbst die für sie passende Lösung. Im Gegensatz zu einem Gerichtsverfahren können Streitigkeiten in der Mediation zeitnah, effizient und kostengünstig gelöst werden.

02.

Die zentrale Aufgabe von uns Mediatoren ist es, den Konfliktparteien gleichwertigen Raum für die Darstellung und Erklärung ihrer verschiedenen Sichtweisen auf den Konflikt zu geben. Unter Einsatz von Kommunikations- und Verhandlungstechniken bei Einhaltung strikter Neutralität und Vertraulichkeit entschlüsseln wir die Interessen aller Beteiligten, ohne dass wir die unterschiedlichen Auffassungen bewerten. Während dieses Erkenntnisprozesses öffnen sich Verhandlungsmöglichkeiten, die mit unserer Unterstützung in individuelle, konkrete und zukunftsorientierte Lösungen münden. In fast allen Fällen führt daher die Mediation zu einem Win-Win Ergebnis und Mehrwert für alle Betroffenen.

03.

Das Mediationsverfahren beginnt mit einem Vorgespräch, in dem wir über das Verfahren aufklären und die Rahmenbedingungen und Regeln mit den Beteiligten vereinbaren. Im zweiten Schritt benennen die Beteiligten ihre konkreten Konfliktthemen, die sie bearbeiten möchten und legen eine Reihenfolge fest. Dann folgt das Herzstück des Mediationsverfahren: die individuelle Interessenklärung, um die Bedürfnisse und persönlichen Anliegen, die sich hinter den jeweiligen Ansprüchen verbergen, offen zu legen. Auf dieser Grundlage werden Lösungsoptionen für die konkrete Problemlage vorgeschlagen, diskutiert und bewertet und auf ihre mögliche Umsetzung überprüft.

04.

Das Ergebnis der Mediation wird in einer Mediationsvereinbarung schriftlich und verbindlich niedergelegt. Bevor diese von beiden Seiten unterzeichnet wird, sollten sich die Beteiligten zu der beabsichtigten Vereinbarung rechtlich und ggf. steuerrechtlich beraten lassen. Die Mediationsvereinbarung kann zusätzlich von einem Notar beurkundet werden und entspricht dann qualitativ einem Gerichtsurteil mit vollstreckbarem Inhalt.